Datenschutz - wir machen das für Sie

Ihr Datenschutzberater
Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Hinweisgebersystem | Interner Meldekanal

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt und gilt seit Juli 2023. Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiter müssen demnach einen internen Meldekanal einrichten, über den Hinweise über Compliance-Verletzungen vertraulich oder anonym abgegeben werden können. Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen dabei helfen können …

… mehr Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

…mehr Informatonen zum Hinweisgeber System by Schwierzy & Partner

Pflichten einhalten - Bußgelder vermeiden

Unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss und unabhängig von der Größe des Unternehmens sind die europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und das deutsche Bundes-Datenschutz-Gesetz (BDSG) in Deutschland von allen Unternehmen einzuhalten.

Flexible Servicestufen

Wir stellen uns flexibel auf Ihren Bedarf ein. Leistung und Umfang sind von verschiedenen Faktoren abhängig und richten sich nicht zuletzt nach der Frage:

Wie viel Datenschutz wollen Sie selbst in die Hand nehmen?

DSGVO - pragmatisch umsetzen

Die DSGVO und das BDSG geben den Unternehmen eine Reihe von Nachweis- und Rechenschafts-pflichten auf.

Notwendige Dokumente müssen vorhanden sein und entsprechende Prozesse müssen eingehalten werden. Dabei gilt es  das jeweils angemessene Datenschutzniveau und den optimalen Weg der Umsetzung für das Unternehmen zu finden.

Unsere Qualitäts-Garantie

Um einen hohen Qualitäts-anspruch im Datenschutz zu gewährleisten, haben wir uns als Mitglied des BvD auf das berufliche Leitbild verpfichtet  und garantieren damit Qualität und Sicherheit in der Ausübung unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.