Der Königsweg: Wir machen das für Sie!

Mit unserem webbasierten Hinweisgebersystem by S&P übernehmen wir für Sie die Aufgaben als ausgelagerte Interne Meldestelle.  Unser System liefert die geforderten Funktionen “out of the box” und ist deshalb in der Regel an einem Tag installiert und einsatzbereit. Die Liste der weiteren Vorteile, die Funktionübersicht über alle Funktionen und unsere Aktionsangebote finden Sie auf der Angebotsseite für unser Hinweisgebersystem.

Warum gerade wir als Datenschutzbeauftrager?

Ganz einfach. Weil der Datenschutzbeauftragte in den Erwägungsgründen zur EU-Richtlinie (für KMU-Unternehmen) ausdrücklich als geeignet für die Funktion des Meldestellen-Beauftragten genannt ist.

 

Unser Angebot

Wir haben drei bedarfsgerechte Leistungs-Pakete für Sie zusammengestellt, die wir in der Einführungsphase noch bis zum 31. Dezember 2023 mit lukrativen Rabatten anbieten.

Wer ist überhaupt betroffen?

Vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist jede öffentliche oder private Organisation betroffen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Eine Interne Meldestelle (Hinweisgebersystem) müssen aber erst Unternehmen einführen, die  50 und mehr Mitarbeiter (incl. Minijobber) beschäftigen.

Keine triviale Aufgabe, wenn dies neben dem Tagesgeschäft rechtskonform geleistet werden muss. Gilt es doch zunächst eine Interne Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben einzurichten (Unabhängig der Bearbeiter, frei von Interessenkonflikten, Zugang, Vertraulickeit, Aufgaben, Dokumetation der Meldungen, etc.). Neben der Aufbauorganisation ist aber auch ein sicheres Verfahren zu etablieren, wie die Meldungen behandelt, evtl. Folgemaßnamen eingeleitet, dokumentiert und letztlich auch korrekt abgeschlossen werden. Zu den Vorgaben, die erfüllt werden müssen, gehören aber auch regelmäßige Schulugen der betroffenen Meldestellen-Beauftragten und  die entsprechende Dokumentation der Verfahren, um nur mal einen groben Überblick über die Aufgaben zu skizzieren.