Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden–Württem-
berg, Dr. Stefan Brink, hat die nationale Verhaltensregel „Trusted Data Processor“
genehmigt. Mit der Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ erhalten deutsche Un-
ternehmen die Möglichkeit, Rechtssicherheit im Bereich Auftragsverarbeitung zu er-
halten. Trusted Data Processor sorgt durch Standardisierung für eine Vereinfachung
sowohl für diejenigen, die sich der Verhaltensregel unterwerfen, als auch für ihren
Kundenkreis und die Unternehmenspartner. Das bedeutet natürlich auch Kostensen-
kungspotenzial.
Verhaltensregeln sind ein mit der DSGVO eingeführtes Instrument, das der Konkreti-
sierung von datenschutzrechtlichen Anforderungen dienen soll. An der Entwicklung
von Trusted Data Processor wirkten maßgeblich Experten der Fachverbände „Be-
rufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und „Gesell-
schaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“ mit.
Durch eine Selbstverpflichtung auf die Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ ma-
chen Auftragsverarbeiter nach außen sichtbar, dass sie sowohl den in der Verhal-
tensregel festgelegten Vorgaben folgen als auch sich deren Überwachung durch eine
Überwachungsstelle unterwerfen. Die Überwachungsstelle ist Anlaufstelle für Be-
schwerden und kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Verhaltensregel.
Mit der Genehmigung der Verhaltensregel wurde auch die DSZ Datenschutz Zertifi-
zierungsgesellschaft mbH als Überwachungsstelle akkreditiert. Die DSZ bearbeitet
die Anträge auf Selbstverpflichtung und übernimmt die Kontrolle und Bearbeitung
von Beschwerden.
Auf der Webseite der DSZ unter www.verhaltensregel.eu finden Interessierte die
mit detaillierten Mustern gespickten, aufsichtsbehördlich genehmigte Verhaltensregel
Trusted Data Processor und können sie kostenlos als Hilfsmittel für die tägliche Ar-
beit nutzen – unabhängig davon, ob sie sich der Verhaltensregel „Trusted Data Pro-
cessor“ offiziell unterwirfen oder nicht. Zudem finden sich dort eine Übersicht der ak-
tuell und ehemals selbstverpflichteten Unternehmen sowie weitere Informationen zur
Antragstellung für die Selbstverpflichtung.
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Der BvD: Die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist der BvD die älteste Interessenvertretung für betriebliche und be-
hördliche Datenschutzbeauftragte und –berater. BvD–Mitglieder sind in allen Branchen vertreten, ins-
besondere IT und IKT, Industrie/Produktion, Handel/Vertrieb, Beratung und Gesundheits– und Sozial-
wesen – und dort als konstruktiv–lösungsorientierte Datenschutzexperten ein wichtiger Partner für die verantwortliche Unternehmensleitung. Alle Vorstände, alle Leiter von Arbeitskreisen, Ausschüssen
und Regionalgruppen des BvD bringen ihre praktische Erfahrung unentgeltlich in die Verbandsarbeit
ein. Mit der Gründung des Europäischen Dachverbandes EFDPO hat der BvD die Weichen für ver-
stärkte Vernetzung und Kommunikation auf EU–Ebene gestellt.