Seit dem 01. Januar 2023 gilt für die gesetzlich Krankenversicherten die neue digitale Arbeitunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Krankmeldungen werden digital vom Arzt zur Krankenkasse gemeldet und dann an den Arbeitgeber weitergeleitet. Für Privatversicherte gilt das neue Verfahren “eAU” noch nicht.
Für Ihre verpflichtende Datenschutzdokumentation bedeutet dies eine ensprechende Anpassung z.B. im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, bei den Einwilligungen, etc.