Bereits im Jahre 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sogeannten “Stechuhr-Urteil”, mit Bezug auf die EU-Richtlinie 2003/88/EG, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Die EU-Richtlinie muss zur Entfaltung der Rechtswirksamkeit in Deutschland durch ein deutsches Gesetz umgesetzt werden. Obwohl dies bis jetzt noch nicht erfolgt ist, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung auch in Deutschland Pflicht ist.
Daraus folgt für den deutschen Gesetzgeber, dass dieser “schnellstens” ein entsprechendes Gesetzt erlassen muss.
Daraus folgt für Unternehmen, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer ab sofort gilt! Außerdem ist auch hier die Datenschutzdokumentation entsprechend anzupassen.