Die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (CNIL) verhängte gegen AMAZON FRANCE LOGISTIQUE ein Bußgeld von insgesamt 32 Mio. Euro wg. verschiedener Datenschutzvergehen.

Hintergrund:

Aufgrund von Medienberichten über die Arbeitsbedingungen in den Amazon Lagerhäusern wurde die Datenschutzbehörde (CNIL) aktiv und leitete entsprechende Untersuchungen ein.

Ergebnis der Aufsichtsbehörde auf den Punkt gebracht:

  • Die eingesetzten Scanner registrierten erledigte Aufgaben in Echtzeit, wobei Arbeitsunterbrechungen unter 10 Minuten registriert und zur Produktivitätsmessung herangezogen wurden (permanente Überwachung);
  • Die Zeitarbeitskräfte wurden nicht rechtskonform über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei Einsatz der Scanner informiert.
  • Die Personen in den Lagerhäusern wurden nicht ausreichend über die installierten Videoüberwachungssysteme informiert.
  • Die Videosysteme waren nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Verletzte Rechte:

Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO   (Grundsätze der Verarbeitung … Angemessener Zweck, Datenminimierung)

Art. 6 DSGVO   (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung)

Art. 12 DSGVO   (Transparente Information … für die Ausübung der Rechte betroffener Personen)

Art, 13 DSGVO   (Informationspflicht)

Art. 32 DSGVO   (Sicherheit der Verarbeitung)

 Quelle: 

https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-amazon-france-logistique-2024-01-23-FR-3387.php