Die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (CNIL) verhängte gegen AMAZON FRANCE LOGISTIQUE ein Bußgeld von insgesamt 32 Mio. Euro wg. verschiedener Datenschutzvergehen.
Hintergrund:
Aufgrund von Medienberichten über die Arbeitsbedingungen in den Amazon Lagerhäusern wurde die Datenschutzbehörde (CNIL) aktiv und leitete entsprechende Untersuchungen ein.
Ergebnis der Aufsichtsbehörde auf den Punkt gebracht:
- Die eingesetzten Scanner registrierten erledigte Aufgaben in Echtzeit, wobei Arbeitsunterbrechungen unter 10 Minuten registriert und zur Produktivitätsmessung herangezogen wurden (permanente Überwachung);
- Die Zeitarbeitskräfte wurden nicht rechtskonform über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei Einsatz der Scanner informiert.
- Die Personen in den Lagerhäusern wurden nicht ausreichend über die installierten Videoüberwachungssysteme informiert.
- Die Videosysteme waren nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Verletzte Rechte:
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung … Angemessener Zweck, Datenminimierung)
Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung)
Art. 12 DSGVO (Transparente Information … für die Ausübung der Rechte betroffener Personen)
Art, 13 DSGVO (Informationspflicht)
Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung)
Quelle:
https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-amazon-france-logistique-2024-01-23-FR-3387.php