Laut einer Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbehörde verhängte die Behörde, wegen einer Liste mit Informationen über Beschäftigte in der Probezeit, gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 215.000 Euro. Der SPIEGEL identifizierte dieses Unternehmen in einer Pressemitteilung als die Humboldt Forum Service GmbH.

Das Unternehmen hatte u. a. unzulässigerweise sensible Informationen nach Art. 9 DSGVO in einer Liste erfasst (Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter; deren Interesse an einer Betriebsratsgründung). Diese Liste diente zur Vorbereitung möglicher Kündigungen am Ende der Probezeit und wurde auf Weisung der Geschäftsleitung geführt.

Neben dem Bußgeld in Höhe von 215.000 Euro wurden drei weitere Bußgelder von insgesamt 40.000 EUR verhängt. Die Gründe hierfür:

  • Mangelhafte Beteiligung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Erstellung der Liste;
  • fehlende Erwähnung der Liste im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT);
  • die verspätete Meldung einer Datenpanne.